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Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung

Private Unfallversicherung nicht nur bei aktiven Hobbys

Freizeit, Spaß, Sport: Leider verführt eine aktive Freizeitgestaltung nicht selten zu übermütigem Verhalten. Aber nicht nur aus diesem Grund ist das Unfallrisiko außerhalb des Arbeitsplatzes als äußerst hoch einzustufen. Generell stellen viele Freizeitbeschäftigungen eine Gefahr für die Gesundheit und im äußersten Fall sogar für das Leben dar. Es handelt sich dabei typischerweise um die breite Palette an den diversen Sportarten. Allerdings kann auch ein Spaziergang unerfreuliche Folgen haben.

Versicherungsexperten raten deshalb zum Anschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese bietet – im Gegensatz zur gesetzlichen Variante, welche ausschließlich bei Unfällen im Arbeitsumfeld in Anspruch genommen werden kann – einen hohen Versicherungsschutz bei Freizeitunfällen. Es geht in dieser Hinsicht vor allem um eine Abfederung finanzieller Belastungen, die häufig auf lange Sicht die wirtschaftliche Existenz eines Verunfallten bedrohen. Der Grund dafür sind zum Beispiel Berufsausfälle, Krankenhausaufenthalte oder die Inanspruchnahme von kostspieligen, aber notwendigen Reha-Maßnahmen.

Verhandlungssache: Individuelle Leistungsansprüche

Im Rahmen einer privaten Unfallversicherung spielt selbstverständlich eine exakte Definition von „Unfall“ eine ausschlaggebende Rolle. Sie stellt die Voraussetzung dar, ob ein bestimmtes Ereignis überhaupt als Unfall akzeptiert wird. Damit nun im Sinne einer privaten Unfallversicherung ein Geschehnis als Unfall deklariert wird, muss es folgende Eigenschaften aufweisen: Das Ereignis muss jedenfalls plötzlich, von außen und unfreiwillig eintreten. Zusätzlich muss es beim Unfallopfer gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen.

Generell kann der Leistungskatalog einer freiwilligen Unfallversicherung sehr unterschiedliche ausgestaltet sein. Welche Maßnahmen tatsächlich in Anspruch genommen werden können, hängt zum großen Teil von der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers ab. Daneben spielt in dieser Hinsicht auch das Angebot der jeweiligen Versicherungsanstalt eine Rolle.

Versichert werden häufig der Todesfall, eine lebenslange Invalidität, die Unfallkosten sowie notwenige Krankentransporte. Auch im Falle einer vollständigen Berufsunfähigkeit infolge eines Freizeitunfalls können Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung in Anspruch genommen werden.

Freiwillige Absicherung gegen wirtschaftlichen Schaden

Es spielt dabei keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit von kürzerer Dauer ist oder die Folge einer dauerhaften Invalidität darstellt. Es wird in einem solchen Fall innerhalb von vier Jahren sogenanntes Taggeld ausbezahlt. Dies kann allerdings nur für ein Kalenderjahr, also für insgesamt 365 Tage beansprucht werden. Die Höhe des Taggeldes wird zwischen Versicherungsnehmer und -geber vereinbart. Gleiches gilt auch für die Bedingungen für eine Inanspruchnahme des Spitalsgeldes, auf welches im Rahmen einer privaten Unfallversicherung bezogen werden kann.

Versichert eine private Unfallversicherung gegen den Todesfall des Versicherungsnehmers, so wird die gesamte Versicherungssumme an den sogenannten Bezugsberechtigten ausgegeben. Es ist notwendig, den Namen der begünstigten Person im Vertrag über die freiwillige Unfallversicherung zu vermerken. Andernfalls wird die Versicherungssumme dem eigentlichen Nachlass zugerechnet.

Beinhaltet eine private Unfallversicherung einen vertraglichen Leistungsanspruch bei der sogenannten dauernden Invalidität, so wird bei Eintreten dieses Zustandes eine bestimmte Summe ausgezahlt. Die Höhe dieses Betrages ist nicht Vereinbarungssache zwischen Versicherten und Versicherer: Sie folgt vielmehr dem Grad der Invalidität, den ein Facharzt nach einer einschlägigen Untersuchung festlegt.

Private Unfallversicherung: Kein Alkohol, kein Extremsport

Des Weiteren ersetzt eine private Unfallversicherung meist auch die direkten Unfallkosten. Diese setzen sich im Allgemeinen aus den finanziellen Aufwendungen für eine Bergung, eine Rückholung sowie für die anschließende Heilung zusammen. Allerdings gibt es hinsichtlich der Gültigkeit einer privaten Unfallversicherung einige Einschränkungen.

Herkömmliche freiwillige Unfallversicherungen lehnen zum Beispiel die Versicherung von Unfällen in Folge einer Ausübung von Extremsportarten komplett ab. Dazu zählen Paragliding oder Fallschirmspringen ebenso wie Motorsport. Meist sind auch Wettbewerbe im Bereich des Wintersports von privaten Unfallversicherungen im Vornherein ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Suchtmitteln wie Alkohol oder mit einer Straftat stehen.