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Anfang und Ende einer privaten Unfallversicherung

Wichtig: Informationen über Modalitäten

Jeder Versicherungsexperte legt seinen Kunden den Abschluss einer privaten Unfallversicherung dringend ans Herz. Sie ist die Grundvoraussetzung für eine höchstmögliche Sicherheit bei der Freizeitgestaltung – selbst wenn es zum Äußersten, zu einem Unfall, kommt. Im Gegensatz zu Unglücksfällen, die im Rahmen der Arbeitsausübung passieren, können die Leistungen einer gesetzlichen Unfallversicherung bei Freizeitunfällen nämlich nicht in Anspruch genommen werden.

Anders als die gesetzliche Versicherung, bei der es sich um eine Pflichtversicherung handelt, kommt man bei einem freiwilligen Versicherungsprodukt auch nicht automatisch in den Genuss der Leistungen. Als Privatmann muss man sich vielmehr selbst um seine optimale private Unfallversicherung kümmern. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass sich der Interessent auch über Vertragsabschluss- und Kündigungsmodalitäten informiert.

Wer kann sich überhaupt privat unfallversichern?

Generell ist zunächst die Frage zu klären, für welche Personen eine private Unfallversicherung überhaupt infrage kommt. Ausgeschlossen sind Menschen, die beispielsweise an schwerwiegenden Nervenstörungen zu leiden haben. Des Weiteren wird ein freiwilliger Versicherungsschutz für Freizeitunfälle auch psychisch Kranken sowie komplett Berufsunfähigen von Vornherein verwehrt.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jeder prinzipiell Anspruch auf eine private Unfallversicherung hat, sofern die genannten Einschränkungen nicht vorliegen. Dies gilt einerseits für Einzelpersonen, andererseits aber auch für ganze Familien, Ehepaare, Kinder und auch für Senioren.

Wann beginnt, wann endet der Versicherungsschutz?

Ab wann der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung wirksam wird, ist der Polizze zu entnehmen. Sollte dieser Zeitpunkt bereits eingetroffen sein, ohne dass der Versicherungsnehmer die Papiere bereits in Händen hat, gilt ebenfalls das vereinbarte Datum als Stichtag. Ausschlaggebend für den Beginn der Laufzeit der Versicherung ist außerdem die erste Prämienzahlung. Allerdings wird diese Tatsache bei der Festlegung des jeweiligen Zeitpunktes berücksichtigt.

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der Versicherungsschutz aber auch bei einer lediglich vorläufigen Deckung gewährt wird. Es kann allerdings auch der Fall eintreten, dass eine private Unfallversicherung gekündigt werden muss. Dafür gelten in Österreich die gesetzlichen Bestimmungen für sogenannte Konsumentenverträge. Das bedeutet, dass die Kündigungsfrist in jedem Fall einen Monat beträgt. Vertragliche Konditionen, die davon abweichen, haben keine Gültigkeit und können vom Vertragsnehmer als nichtig betrachtet werden.

Die Gründe für eine Kündigung des Versicherungsschutzes können vielfältig sein. Vonseiten des Versicherungsgebers wird die Vertragspartnerschaft gelöst, wenn zum Beispiel die Zahlung einer Prämie ausbleibt. Daneben ziehen auch falsche oder fehlerhafte Angaben des Versicherungsnehmers eine Kündigung nach sich. Dasselbe gilt bei Verletzungen der vereinbarten Vertragsbedingungen oder wenn die zugesicherten Leistungen der privaten Unfallversicherung vollumfänglich in Anspruch genommen wurden.