Private Unfallversicherung: Informationen zum Dauerrabatt

Umfangreiche Dauerrabatte bei langen Laufzeiten

Private Unfallversicherungen werden in der Regel über eine sehr lange Laufzeit abgeschlossen. Daneben gibt es auch Versicherungsprodukte, die unter drei Jahre in Anspruch genommen werden können. Allerdings entscheiden sich die meisten Versicherungsnehmer für eine freiwillige Absicherung, die von erheblich längerer Dauer gekennzeichnet ist.

Auf lange Sicht abgeschlossene private Unfallversicherungen können für den Verbraucher umfassende finanzielle Vorteile bringen. Eine Vielzahl der anbietenden Versicherungsanstalten lockt die Kunden mit so genannten Dauerrabatten. Im Falle einer privaten Unfallversicherung werden die Prämienzahlungen günstiger.

Im Allgemeinen können bei Gewährung eines Dauerrabattes mit jeder Prämie zwanzig Prozent des vereinbarten Betrages eingespart werden. Die tatsächliche Höhe des Rabattes bzw. der Prämie hängt allerdings vom Versicherungsgeber ab.

Vorzeitige Kündigung kann teuer werden

Interessiert sich ein Verbraucher für eine private Unfallversicherung, dann sollte er diese Angebote in Anspruch nehmen. Allerdings bedeutet die lange Laufzeit, die als Grundvoraussetzung für einen Dauerrabatt notwendig ist, auch ein gewisses Risiko – und zwar für den Versicherungsnehmer. Es kann aus diversen Gründen notwendig werden, die Unfallversicherung frühzeitig zu beenden.

In einem solchen Fall ist von den Versicherungsanstalten keine Kulanz zu erwarten, im Gegenteil: Wird der Vertrag vorzeitig gelöst, dann muss der Versicherungsnehmer die gesamte Summe des Dauerrabattes an den Versicherer zurückerstatten. Es handelt sich dabei meist um empfindlich hohe Beträge. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass ein solches Vorgehen prinzipiell rechtens ist. Allerdings gibt es eine Ausnahme.

Anbieterwechsel kann sich lohnen

Diese Ausnahme betrifft private Unfallversicherungen, die bei der Rückzahlung der Rabatte darauf besteht, dass diese in Form von jährlichen, gleich hoch bleibenden Nachzahlungen entrichtet wird. Außerdem muss für eine Unzulässigkeit die gesamte Laufzeit der privaten Unfallversicherung bei der Rückzahlung berücksichtigt werden. Der OHG argumentiert damit, dass dieses Verfahren dazu führt, dass die Beträge der Nachzahlungen bei einer langen Vertragsdauer anwachsen, anstatt zu sinken.

Der Grund für eine vorzeitige Kündigung kann unter anderem sein, dass sicher der Versicherungsnehmer zu einem Wechsel der Versicherungsanstalt entschlossen hat. Mit Hinblick auf die fällig werdenden Rückzahlungen des Dauerrabattes gilt es aber, sorgfältig abzuwägen, ob sich ein Wechsel tatsächlich lohnt.

Dies ist ausschließlich dann der Fall, wenn der neue Versicherer die Dauerrabatte ihres Vorgängers übernimmt. Ob dies der Fall ist, wird in einem Vorgespräch mit der neuen Versicherungsanstalt geklärt. Schließt sie eine Übernahme aus, dann sollte der Wechsel der privaten Unfallversicherung zumindest noch einmal überdacht werden.