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Kosten & Rabatte

Generell ist bei privaten Unfallversicherungen mit einer jährlichen finanziellen Belastung von mindestens hundert Euro zu rechnen. In Abhängigkeit vom Leistungspaket und den geltenden Bedingungen der gewählten privaten Unfallversicherung sowie auch vom Anbieter können pro Jahr auch mehrere hundert Euro in die private Unfallversicherung investiert werden müssen.

Rabatte sichern
Da private Unfallversicherungen meist über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden – dies kann für den Verbraucher umfassende finanzielle Vorteile bringen - bieten Versicherungen so genannte Dauerrabatte an. Im Allgemeinen können Sie bei Gewährung des Rabattes mit jeder Prämie ca. zwanzig Prozent des vereinbarten Betrages einsparen. Aber Vorsicht: Löst man den Vertrag vorzeitig auf, muss der Versicherungsnehmer die gesamte Summe des Dauerrabattes an den Versicherer zurückerstatten. Oft handelt es sich dabei um empfindlich hohe Beträge.

Der österreichische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass ein solches Vorgehen prinzipiell rechtens ist. Allerdings gibt es eine Ausnahme:

Diese Ausnahme betrifft private Unfallversicherungen, die bei der Rückzahlung der Rabatte darauf besteht, dass diese in Form von jährlichen, gleich hoch bleibenden Nachzahlungen entrichtet wird. Außerdem muss für eine Unzulässigkeit die gesamte Laufzeit der privaten Unfallversicherung bei der Rückzahlung berücksichtigt werden. Der OHG argumentiert damit, dass dieses Verfahren dazu führt, dass die Beträge der Nachzahlungen bei einer langen Vertragsdauer anwachsen, anstatt zu sinken.

Anbieterwechsel
Der Grund für eine vorzeitige Kündigung kann unter anderem sein, dass sich der Versicherungsnehmer zu einem Wechsel der Versicherungsanstalt entschlossen hat. Mit Hinblick auf die fällig werdenden Rückzahlungen des Dauerrabattes gilt es aber, sorgfältig abzuwägen, ob sich ein Wechsel tatsächlich lohnt.

Dies ist ausschließlich dann der Fall, wenn der neue Versicherer die Dauerrabatte ihres Vorgängers übernimmt.

Generell zur Kündigung
Für eine Kündigung der privaten Unfallversicherung gelten in Österreich die gesetzlichen Bestimmungen für sogenannte Konsumentenverträge. Das bedeutet, dass die Kündigungsfrist in jedem Fall einen Monat beträgt. Vertragliche Konditionen, die davon abweichen, haben keine Gültigkeit und können vom Vertragsnehmer als nichtig betrachtet werden.

Kündigung durch die Versicherungsanstalt
Vonseiten des Versicherungsgebers wird die Vertragspartnerschaft gelöst, wenn zum Beispiel die Zahlung mehrerer Prämien ausbleibt. Daneben ziehen auch falsche oder fehlerhafte Angaben des Versicherungsnehmers eine Kündigung nach sich. Dasselbe gilt bei Verletzungen der vereinbarten Vertragsbedingungen oder wenn die zugesicherten Leistungen der privaten Unfallversicherung vollumfänglich in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus können Verträge auch nach der Bezahlung oder Ablehnung der Leistung gekündigt werden. Im zweiteren Fall dann, wenn der Kunde bewusst falsche Angaben gemacht hat, um sich eine Versicherungsleistung zu "erschleichen".