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Was kann versichert werden?

Eine private Unfallversicherung versichert Unfälle in der Freizeit, zu Hause oder Unfälle die bei einem Sport passieren.

Zusatzleistungen können sich auszahlen! Je nach Bedarf kann es sich als sinnvoll erweisen, auch außerhalb des Sportbereiches, zusätzliche Leistungen mitzukaufen. Denkbar sind in dieser Hinsicht zum Beispiel Schlaganfall oder Herzinfarkt als Unfallursache.

Herkömmliche private Unfallversicherungen steigen zum Beispiel meist bei Unfällen im Extremsportbereich aus. Herzinfarkte oder Schlaganfälle werden im Rahmen einer privaten Unfallversicherung zwar in der Regel gedeckt, allerdings lediglich dann, wenn sie Folge – und nicht Ursache – des Unfalls sind.

Eine finanzielle Absicherung gegen die Folgen eines Zecken- oder Hundebisses sollte eine optimale private Unfallversicherung ebenfalls anstandslos leisten. Dasselbe gilt für schwerwiegende Verletzungen oder Todesfälle aufgrund von Erfrieren, Ersticken und Ertrinken.

Spezialbereich Sport
Extremsportarten werden in der Regel auch von privaten Versicherungsanstalten nicht versichert. Es hängt allerdings vom jeweiligen Versicherer ab, was unter Extremsport verstanden wird. Bei einigen Aktivitäten wie Paragliding oder Fallschirmspringen fällt das Urteil zwar eindeutig für Extremsport aus, allerdings befinden sich eine Menge von derzeit populären Sportarten in dieser Hinsicht im Graubereich. Tourengehen, Mountainbiken oder Canyoning müssen nicht unbedingt „extreme“ Züge aufweisen.

Gegen welches Risiko im Rahmen einer privaten Unfallversicherung man tatsächlich versichert wird, ist ebenfall Sache des Versicherungsgebers. Der Klient hat allerdings die Möglichkeit, darüber zu verhandeln. Das bedeutet, dass prinzipiell die Möglichkeit besteht, dass auch Extremsportunfälle durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden. Dennoch lassen sich die Anbieter von freiwilligen Versicherungen nicht gerne darauf ein. Des Weiteren muss in einem solchen Fall mit höheren Prämienzahlungen gerechnet werden.

In sportlicher Hinsicht gelten noch weitere Einschränkungen: Private Unfallversicherungen schließen Unglücksfälle von Vornherein aus, die im Rahmen eines Wettbewerbs geschehen. Dies betrifft insbesondere den Winter- und Motorsport. Die Versicherungen argumentieren damit, dass sich ein Teilnehmer an einer solchen Konkurrenz freiwillig in hohe Gefahr begibt und des Weiteren auch der Veranstalter gegen Unfälle gewappnet sein sollte. Eine Annahme, der in der Realität leider nicht immer entsprochen wird.

Interessant für begeisterte Bergsportler ist eine Mitgliedschaft beim Alpenverein. Wird eine solche abgeschlossen, so erwirbt das Mitglied auch einen Leistungsanspruch auf eine private Unfallversicherung. Damit können allfällige Berge- und Rückholkosten ebenso abgegolten werden wie notwendige Krankenhausaufenthalte.

Bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Suchmitteln wie Alkohol oder Drogen stehen oder im Zusammenhang mit einer Straftat, haftet die Versicherung nicht.