Private Unfallversicherung: Die Pflichten des Versicherten

Schifahrer: Private Unfallversicherung erhöht Sicherheit auf der Piste

Private Unfallversicherungen dienen prinzipiell dazu, einen allfälligen Schadensfall finanziell abzudecken. Die Notwenigkeit zum Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung wird in der breiten Öffentlichkeit häufig negiert – und zwar aufgrund eines weit verbreiteten Irrtums: In Österreich ist so gut wie jeder von Gesetzeswegen her unfallversichert. Dieser Schutz greift allerdings nur bei Arbeitsunfällen sowie anderen gesundheitlichen Beschwerden, die mit dem Arbeitsunfall in Zusammenhang stehen.

Dies bedeutet, dass trotz der gesetzlichen Versicherung in der Freizeit kein wie auch immer gearteter Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls vorliegt. Von den negativen Folgen, die ein Unfall außerhalb der Arbeitszeit bzw. des Arbeitsplatzes haben kann, sind überdurchschnittlich oft Hobbysportler betroffen. Aktualität erlangt eine private Unfallversicherung vor allem im Winter: Der durchschnittliche Österreicher ist begeisterter Schifahrer und die Pisten sind jener Ort, auf dem es Jahr für Jahr zu fürchterlichen Unfällen kommt.

Unfall: Was tun, was nun?

Um im Fall der Fälle die Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können, reicht der Abschluss einer solchen Versicherung nicht aus. Der Versicherte steht vielmehr in der Pflicht, den Schaden gemäß gewisser Vorgaben zu melden. Diese Maßnahme stellt die Grundvoraussetzung dar, damit überhaupt eine Chance auf einen aufrechten Versicherungsschutz besteht.

Bei einem Schiunfall gilt es, unverzüglich nach dem Unfall für eine Sicherstellung einer ärztlichen Betreuung des Unfallopfers zu sorgen. Bereits als zweiter Schritt muss die jeweilige Versicherungsanstalt von dem Unfall in Kenntnis gesetzt werden. Dies erfolgt in Form einer schriftlichen Unfallmeldung. Damit eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleistet werden kann, ist es von erheblichem Vorteil, wenn die Polizzennummer der betreffenden privaten Unfallversicherung auf jedem Blatt vom Versicherten selbst vermerkt wird.

Die Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung

Passionierte Schifahrer, die über eine freiwillige Unfallversicherung verfügen, können generell mit folgenden Versicherungsleistungen rechnen: Die finanziellen Kosten für einen Krankentransport werden übernommen, sie kann selbst bei Fahrerflucht in Anspruch genommen werden und außerdem springt sie auch im Falle einer Invalidität als Folge des Schiunfalls sowie einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit ein.

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wird allerdings nicht über eine private Unfallversicherung geltend gemacht. Diese Aufgabe untersteht einer Haftpflichtversicherung. Die Statistik zeigt, dass die Häufigkeit der schwerwiegenden Schiunfälle seit Jahren ansteigt. Verantwortlich dafür ist einerseits ein immer besser werdendes Material, über das vor allem Anfänger sowie Personen, die nur selten dem weißen Pistenvergnügen nachgehen, oft die Herrschaft verlieren.

Zusätzlich kommt es auch immer häufiger zu Fahrerflucht, weshalb die Schuldfrage bzw. die Identität des Unfallverursachers oft ungeklärt bleibt. Schon alleine diese statistisch belegbaren Tatsachen machen den Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Schifahrer notwendig.