Private Unfallversicherung unter extremen Bedingungen
Extremsport – leider nein!
Höher, schneller, weiter, extremer: Die sogenannten Extremsportarten erfreuen sich auch in der breiten Bevölkerung wachsender Beliebtheit – und das hat Konsequenzen. Mit der Gefährlichkeit der ausgeübten Sportart steigt auch das Risiko einer schwerwiegenden Verletzung. Unfälle, die bei der Ausübung einer Extremsportart passieren, verlaufen im Allgemeinen nicht glimpflich.
Diese Tatsache hat auch eine Auswirkung auf die Ausgestaltung einer privaten Unfallversicherung. Die meisten Anstalten steigen im Ernstfall nämlich aus. Es wird dabei ein zu hohes Risiko eingegangen, was nicht nur gravierende gesundheitliche, sondern auch überdurchschnittlich kostspielige Folgen haben kann. Aufwendige Bergungen, lange Heilperioden und Reha-Behandlungen sind bei Extremsportunfällen die Regel und nicht die Ausnahme.
Private Unfallversicherung und die Frage der Definition
Es hängt allerdings vom jeweiligen Versicherer ab, was unter einer Extremsportart verstanden wird. Bei einigen Aktivitäten wie Paragliding oder Fallschirmspringen fällt das Urteil zwar eindeutig für eine Kategorisierung als Extremsport aus. Allerdings befinden sich einen Menge von derzeit populären Sportarten in dieser Hinsicht im Graubereich. Tourengehen, Mountainbiken oder Canyoning müssen nicht unbedingt „extreme“ Züge aufweisen.
Gegen welches Risiko im Rahmen einer privaten Unfallversicherung tatsächlich versichert wird, ist ebenfall Sache des Versicherungsgebers. Der Klient hat allerdings die Möglichkeit, darüber zu verhandeln. Das bedeutet, dass prinzipiell die Möglichkeit besteht, dass auch Extremsportunfälle durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden. Dennoch lassen sich die Anbieter von freiwilligen Versicherungen nicht gerne darauf ein. Des Weiteren muss in einem solchen Fall mit höheren Prämienzahlungen gerechnet werden.
Wettbewerb ausgeschlossen!
In sportlicher Hinsicht gelten noch weitere Einschränkungen: Private Unfallversicherungen schließen auch Unglücksfälle, die im Rahmen eines Wettbewerbes geschehen, von Vornherein aus. Dies betrifft insbesondere den Winter- und Motorsport. Die Versicherungen argumentieren damit, dass sich ein Teilnehmer an einer solchen Konkurrenz freiwillig in hohe Gefahr begibt und des Weiteren auch der Veranstalter gegen Unfälle gewappnet sein sollte. Eine Annahme, der in der Realität leider nicht immer entsprochen wird.
Interessant für begeisterte Bergsportler ist eine Mitgliedschaft beim Alpenverein. Wird eine solche abgeschlossen, so erwirbt das Mitglied auch einen Leistungsanspruch auf eine private Unfallversicherung. Damit können allfällige Berge- und Rückholkosten ebenso abgegolten werden wie notwendige Krankenhausaufenthalte.
