Die gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Versicherung kennt nur Vollschuld

So gut wie jeder Österreicher ist gesetzlich unfallversichert – oder zumindest mitversichert. Allerdings bieten die gesetzlichen Unfallversicherungen lediglich Schutz gegen zwei Formen von Versicherungsfällen, denn sie umfassen ausschließlich Arbeitsunfälle einschließlich des Arbeitswegs sowie berufsbedingte Krankheiten.

Da eine gesetzliche Unfallversicherung nicht nur für Arbeiter und Erwerbstätige gilt, ergibt sich außerdem bei Unfällen, die während des Schulunterrichtes in den betreffenden Räumlichkeiten passieren, ein Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen Unfallversicherung. Des Weiteren kommt eine solche Versicherung auch dann zum Tragen, wenn der Versicherte im Rahmen einer von ihm ausgeführten Hilfeleistung an einer dritten Person zu Schaden kommt.

Alle anderen Unfälle müssen durch eine private Unfallversicherung gedeckt werden. Die private Unfallversicherung unterscheidet sich allerdings nicht nur in Hinblick auf das Leistungspaket von der gesetzlich vorgeschriebenen Variante. Freiwillig Unfallversicherte können auch Teilschäden geltend machen. Diese Möglichkeit ist bei den gesetzlichen Versicherungen von Vornherein ausgeschlossen.

Teilverschulden erhöht Chance auf Auszahlung

Die öffentlichen Anstalten verfahren bei Schäden aufgrund von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten o. ä. nach dem Motto „ganz oder gar nicht“. Konkret bedeutet dies, dass ein Schaden entweder vollständig ersetzt wird oder der Geschädigte auf den Kosten komplett sitzen bleibt. Bei privaten Unfallversicherungen können hingegen Leistungen auch bei einem nachgewiesenen Mitverschulden in Anspruch genommen werden.

Konkret bedeutet dies für ausschließlich gesetzlich Versicherte, dass es häufig dazu kommt, dass ihr Schaden von der jeweiligen Unfallversicherung überhaupt nicht anerkannt wird. Beispiel: Ein Autounfall, der auf dem Weg in die Arbeit passiert, kann aufgrund einer Übermüdung des Fahrers erfolgen.

Alles oder nichts: Nachweis schwierig

Prinzipiell stellt diese Tatsache einen Schaden dar, der versicherungstechnisch zu hundert Prozent abgedeckt ist. Praktisch sind Betroffene allerdings vor die Herausforderung gestellt, dies zu beweisen: Im Nachhinein Übermüdungserscheinungen nachzuweisen ist in der Regel äußerst schwierig. Private Unfallversicherungen sind in dieser Hinsicht aller Voraussicht nach kulanter. Die Möglichkeit des Teilverschuldens kann zum Beispiel derart genutzt werden, dass wenn schon nicht der gesamte Schaden, so doch wenigstens ein gewisser Betrag ausgezahlt werden kann.

Generell ist, wie bereits erwähnt, der Abschluss einer privaten Unfallversicherung aber nicht nur aus diesem Grund zu empfehlen: Die gesetzliche Versicherungsleistung greift ausschließlich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die aus der Berufsausübung resultieren, jeglicher Unfall, der in der Freizeit passiert, ist davon ausgeschlossen.